Gemeindebote vom Fr. 11 Feb. 2022 Ausgabe 6
Orts-,Verbindungszubringerstraßen werden verschieden geregelt.
Wo die Zubringerstraße im Geigesried (Robert-Wörner-Str.) mit einer 30 Zone versehen wurde (wohl für eine optimale Blitzer-Effizienz), wird die Zubringerstraße Staffelweg mit 50 km und einen Radweg versehen.
Na, wo liegt hier der Unterschied?
Die FWV sieht hier die Gleichstellung missachtet!